{"id":415,"date":"2011-03-23T10:21:55","date_gmt":"2011-03-23T10:21:55","guid":{"rendered":"http:\/\/uwflintbek.wordpress.com\/?page_id=415"},"modified":"2011-03-23T10:21:55","modified_gmt":"2011-03-23T10:21:55","slug":"wie-funktioniert-die-kommunale-selbstverwaltung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/uwf-online.de\/?page_id=415","title":{"rendered":"Wie funktioniert die kommunale Selbstverwaltung?"},"content":{"rendered":"<p>Viele Angelegenheiten, die uns als B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Gemeinde betreffen, sind durch die entsprechenden Gesetze so eng geregelt, dass weder wir noch die freundlichen Menschen im Rathaus die Abl\u00e4ufe \u00e4ndern k\u00f6nnen. Wir m\u00fcssen uns anmelden, wenn wir eine neue Wohnung beziehen, wir m\u00fcssen zum Standesbeamten, wenn wir heiraten wollen, wir m\u00fcssen, ob wir wollen oder nicht, einen Personalausweis\u00a0 haben usw. usw. Der B\u00fcrgermeister\u00a0 und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen per Gesetz, Verordnung und Erlass gesagt, was sie in diesen Bereichen zu tun haben, ihre Arbeit wird von den Aufsichtsbeh\u00f6rden \u00fcberwacht. Man nennt das\u00a0 \u201eWeisungsangelegenheiten\u201c.\u00a0<\/p>\n<p>\u00dcber\u00a0viele Dinge kann die Gemeinde aber selbst entscheiden. Nehmen wir z.B. das Haus der Jugend. Wenn die Gemeinde sich anders entschieden und gesagt h\u00e4tte: \u201eWir wollen kein Haus der Jugend.\u201c Niemand h\u00e4tte sie zwingen k\u00f6nnen eines zu bauen, der Landrat nicht, der Innenminister nicht und auch der Ministerpr\u00e4sident nicht. Weitere \u201eSelbstverwaltungsangelegenheiten\u201c sind z.B. die Planung, wo k\u00fcnftig Baugebiete entstehen, die H\u00f6he der Zusch\u00fcsse f\u00fcr den Sportverein, die Ausstattung der Schulen, der Rad- und Wanderwegebau, die Planung einer weiteren Sporthalle, die Verkehrsplanung innerhalb des Ortes, die H\u00f6he der Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer, der Bau eines Kindergartens, die Kindergartengeb\u00fchren,\u00a0 usw. usw. Es w\u00e4re nicht schwer, an dieser Stelle 50 weitere Positionen aufzuf\u00fchren. Man kann sagen, dass \u00fcber alle wesentlichen Dinge, die eine Gemeinde betreffen,\u00a0die\u00a0 Gemeindevertretung entscheidet.\u00a0<\/p>\n<p><strong>Die Aufgaben der Gemeindevertretung:<\/strong><\/p>\n<p>Die Gemeindevertretung hat in der Regel 19 Mitglieder. Die Anzahl richtet sich danach, wie viele Menschen in Flintbek wohnen. Der Vorsitzende ist der B\u00fcrgervorsteher, der von der Gemeindevertretung gew\u00e4hlt wird. Sein Amt ist vergleichbar mit dem des Landtags- oder Bundestagspr\u00e4sidenten. Wenn die Gemeindevertretung also unser &#8222;Ortsparlament&#8220; ist, wer sagt ihr, wor\u00fcber zu beschlie\u00dfen ist? Entweder regt der B\u00fcrgermeister eine Beschlussfassung an (wenn z.B. auf dem Bauhof ein Bagger\u00a0defekt ist\u00a0und ein neuer gekauft werden muss) oder die Vertretung gibt selbst den Startschuss f\u00fcr neue Projekte (z.B. f\u00fcr das Baugebiet \u201eKarstadt\u201c). Damit nicht\u00a0 \u00fcber die Vorfragen und den \u201eKleinkram\u201c immer alle 19 Mitglieder abstimmen m\u00fcssen, haben sie mehrere Aussch\u00fcsse gebildet, in denen nur einige von ihnen sitzen. Erg\u00e4nzend holen sich die Aussch\u00fcsse noch \u201eSpezialisten\u201c hinzu, so genannte \u201eb\u00fcrgerliche Mitglieder\u201c. Z. Zt. arbeiten in den Aussch\u00fcssen 20 b\u00fcrgerliche Mitglieder. Hat die Gemeindevertretung einen Beschluss gefasst, wird dieser vom B\u00fcrgermeister und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgef\u00fchrt. Die Vertretung \u00fcberwacht, ob die Verwaltung dies so macht, wie beschlossen wurde. Die Arbeit der Gemeindevertretung wird wiederum von der Kommunalaufsicht beim Kreis \u00fcberwacht, aber nur bez\u00fcglich der Frage, ob ihre Entscheidungen gegen geltendes Recht versto\u00dfen. Die Vertretung darf z.B. nicht auf Dauer mehr Geld ausgeben, als die Gemeinde einnimmt.<\/p>\n<p><strong>Die Gestaltungsm\u00f6glichkeiten der Gemeindevertreter:<\/strong>\u00a0<\/p>\n<p>Da Entscheidungen der Gemeindevertretung stets mit Stimmenmehrheit getroffen werden m\u00fcssen, kommt ein Beschluss normalerweise nur zu Stande wenn mindestens 10 Mitglieder der gleichen Meinung sind. Fehlen einige Vertreter,\u00a0 reichen nat\u00fcrlich weniger Stimmen. Hieraus wird klar, welche M\u00f6glichkeiten die einzelnen Gemeindevertreter haben: Jeder von ihnen kann eine Idee vortragen und dar\u00fcber abstimmen lassen. War die Idee so gut, dass er mehr als die H\u00e4lfte seiner Kollegen \u00fcberzeugen konnte, wird es so gemacht. Gefallen einem Gemeindevertreter die Vorschl\u00e4ge der anderen nicht, so sagt er oder sie einfach \u201eNein\u201c! Niemand kann ihn oder sie zwingen \u201eJa\u201c zu sagen. Wird der Beschluss trotzdem gefasst, muss er (sie) sich jedenfalls nicht f\u00fcr die Konsequenzen mitverantwortlich f\u00fchlen. Man sollte einen Gemeindevertreter also nicht fragen: \u201eWarum habt <strong>Ihr<\/strong> das so entschieden?\u201c, sondern: \u201eWie hast <strong>Du<\/strong> in dieser Angelegenheit abgestimmt und warum?\u201c<\/p>\n<p><strong>Bei der UWF gibt es keinen Fraktionszwang! UWF-Mitglieder entscheiden nicht nach Parteiprogramm, sondern orientieren sich an der Sache selbst. Wir f\u00fchlen uns ausschlie\u00dflich dem Wohl der Gemeinde verpflichtet.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele Angelegenheiten, die uns als B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Gemeinde betreffen, sind durch die entsprechenden Gesetze so eng geregelt, dass weder wir noch die freundlichen Menschen im Rathaus die Abl\u00e4ufe \u00e4ndern k\u00f6nnen. 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