Kommunale Sozialpolitik unterscheidet man nach den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben, den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben, den Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und den Auftragsangelegenheiten. Pflichtaufgaben bestehen demnach aus den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben und den Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben kann die Gemeinde in der Regel nicht über das „Ob“, sondern nur über das „Wie“ entscheiden, beispielsweise wenn das Landesrecht Kommunen einer bestimmten Größe verpflichtet, die Aufgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe zu übernehmen und es den Kommunen dabei überlassen bleibt, wie diese Aufgabe organisatorisch in die Kommunalverwaltung einbezogen wird. Bei den Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung nimmt die Gemeinde Aufgaben wahr, für die der Staat Weisungen an die Kommunen zu Art und Umfang der Durchführung erlassen hat. Das ist zum Beispiel bei der Aufnahme von Flüchtlingen der Fall.
Für die UWF ist engagierte Sozialpolitik eine Herzensaufgabe. Trotz oder gerade weil die engen finanziellen Spielräume der Kommunalpolitik oft Grenzen setzen. Die tiefgreifenden Reformen der Arbeits- und Sozialpolitik in den letzten Jahren mit erheblichen rechtlichen, finanziellen, organisatorischen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen auf die kreisangehörigen Kommunen stellen die Sozialpolitik auch in Flintbek vor neue Herausforderungen. Den veränderten Rahmenbedingungen gilt es durch eine Neuausrichtung kommunaler Sozialpolitik zu begegnen.
Die absehbaren Herausforderungen durch die Bevölkerungsentwicklung, aber auch die erforderlichen Integrationsleistungen für Menschen mit Migrationshintergrund oder die Betreuung und Versorgung behinderter, pflegebedürftiger und alter Menschen werden zukünftig einen besonderen Stellenwert in der kommunalen Sozialpolitik einnehmen. Unsere Sozialpolitik will die Menschen nicht in der Abhängigkeit versorgen, sondern ihnen helfen, ihr eigenes Leben selbstbestimmt zu bewältigen, um künftigen Sozialleistungsbezug oder Beratungsbedarf zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Unser Ziel ist es, bedarfsgerechte Angebote zu initiieren und zu fördern, um die gesellschaftliche Teilhabe aller zu ermöglichen und soziale Benachteiligungen zu verhindern bzw. zu mildern.
Dazu müssen vermehrt Kooperation mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege, den Kirchen, Verbänden, Unternehmen und anderen Institutionen gesucht werden, wobei zugleich Prioritäten festgelegt werden sollten. Zwingend ist zudem eine enge interkommunale Abstimmung sowohl mit Nachbarkommunen als auch auf Kreisebene, um eine angemessene Versorgungsdichte und Auslastung sozialer Hilfestrukturen zu erreichen. Insbesondere auch in Bereichen wie Pflege und Gesundheit, bei denen originär die Kreisebene zuständig ist, stellt sich die Notwendigkeit einer stärkeren Verknüpfung mit den gemeindlichen Kompetenzen. Um ein angemessenes wohnortnahes Angebot zu gewährleisten, sind die entsprechenden Planungsprozesse örtlich auszurichten und sollten Handlungskonzepte auch für die Gemeindeebene erarbeitet werden.
Im Bereich der freiwilligen Selbstverwaltung will die UWF alles unternehmen, um den Erhalt des Freibades, der Sportstätten, der Volkshochschule, des Jugendheimes „Pfütze“ und der Gemeindebücherei unter Berücksichtigung der vorhandenen Haushaltslage sicherzustellen. Die Bereitstellung von Hilfen für benachteiligte Bevölkerungsgruppen durch die Sozialstation ist eine weitere wichtige Aufgabe.