Grundsätze und Ziele der UWF

 

– Die Politik der UWF –

Grundsätze und Ziele der Unabhängigen Wählergemeinschaft Flintbek

Teil I

1. Bekenntnis zur Demokratie

Alle Mitglieder der UWF bekennen sich zur Demokratie als der bestmöglichen Staatsform unserer Zeit und stehen auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Wir lehnen jeden Radikalismus ab und wenden uns gegen jede Bestrebung, die die demokratische Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger einengt.

2. Die Gemeinde als demokratische Idealform

Wir sind davon überzeugt, dass sich ein gesunder Staat von unten nach oben aufbaut und dass die Gemeinde den besten Rahmen zur Verwirklichung einer bürgernahen Demokratie bietet. In ihr können, im Gegensatz zu Bund und Ländern, wo nur eine repräsentative Demokratie durch Parteien verwirklicht werden kann, weiteste Bevölkerungskreise auch ohne parteipolitische Ausrichtung unmittelbar Mitverantwortung tragen und im überschau- und kontrollierbaren Bereich der Gemeinde aktiv an der Gestaltung des Gemeinschaftslebens teilnehmen.

3. Bereitschaft zur Mitverantwortung und Mitarbeit

In der Überzeugung, dass unser demokratisches Staatsleben nur gedeihen kann, wenn an seiner Basis, in der Gemeinde, die Bevölkerung so intensiv wie möglich an der demokratischen Willensbildung teilnimmt, wollen wir alle jenen Kräfte mobilisieren und zur Mitarbeit bewegen, die eine parteipolitische Bindung ablehnen. Mit unserer Tätigkeit bieten wir bewußt eine Alternative zu allen Parteien und sehen darin eine entscheidende Bereicherung des demokratischen Lebens.

4. Form der Mitwirkung

Wir wirken an der Willensbildung in der Gemeinde Flintbek dadurch mit, dass wir befähigte Bürgerinnen und Bürger zu einer Kandidatur bewegen und über freie Listen zur Wahl stellen. Dadurch streben wir eine sachbezogene, ausschließlich auf das Wohl der Gemeinde ausgerichtete Mitarbeit an, die es ermöglicht, daß in der Gemeinde Flintbek parteipolitische Gesichtspunkte weitgehend oder ganz in den Hintergrund treten. Mit unserer Aktivität und unserem Appell an die politisch interessierte Bürgerschaft erschließen wir sonst brachliegende demokratische Kräfte und bringen sie zum Nutzen der Demokratie zum Tragen.

 

 

Teil II

 

1. Die kommunale Selbstverwaltung

Wir sehen ihre besondere Aufgabe in der Schaffung, Erhaltung, und Fortentwicklung eines Lebensraumes, der auf die Bedürfnisse aller Menschen in einem demokratischen Staatswesen ausgerichtet ist. Dazu gehört als ein wesentliches Element die kommunale Selbstverwaltung, die trotz Garantie durch Grundgesetz und Landesverfassung heute immer mehr eingeschränkt zu werden droht. Zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung gehört eine durchgreifende Gemeinde-Finanzreform durch Bund und Länder mit einer Neuverteilung der Steuermittel unter stärkerer Berücksichtigung der Gemeinden. Aufgaben, die den Gemeinden von Bund oder Land übertragen werden, sind von diesen voll zu finanzieren.

2. Leistungsfähige Verwaltung

Die bürgernahe, rationelle und sparsame Verwaltung ist eine unserer Grundsatzforderungen; sie muss der gesamten Bürgerschaft gleichermaßen dienen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind ausschließlich nach ihren Fähigkeiten und Leistungen auszuwählen und zu fördern. Partei- und Konfessionszugehörigkeit dürfen dabei nicht entscheidend sein. Sie haben sich bei ihrer Tätigkeit neutral zu verhalten.

3. Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger

Wir treten für eine Selbstverwaltung auf breiter Grundlage durch weitgehende Mitarbeit der Bürgerschaft ein. Dazu gehört die Mitwirkung sach- und fachkundiger Bürgerinnen und Bürger, insbesondere eine stärkere Beteiligung der Frauen und der Jugend an öffentlichen Entscheidungen und Aufgaben. Enger Kontakt mit der Bürgerschaft, rechtzeitige Information und öffentliche Diskussion wichtiger Fragen sind für eine lebendige, demokratische Selbstverwaltung unbedingt notwendig.

4. Förderung der Jugend

Die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger, einschließlich der Jugend, muss bei allen öffentlichen Erziehungs- und Bildungsaufgaben möglich sein. Die Beachtung und Lösung aller Jugendfragen müssen in angemessener Weise gewährleistet werden.

5. Vereine und kulturelles Leben

Vereine erfüllen eine wichtige gemeinschaftsfördernde Aufgabe. Ihre Unterstützung ist deshalb für uns ein besonders wichtiges Anliegen. In Anlehnung an gemeingültige Auffassungen und aufgeschlossen gegenüber neuen Impulsen unterstützen wir alle kulturellen Bereiche; dazu gehören insbesondere auch Angebote für die Erwachsenenbildung, Sport- und Freizeitgestaltung.

6. Umweltschutz

Wir befürworten einen Umweltschutz, der den Lebensraum und die Gesundheit aller sichert und davon ausgeht, dass die Bevölkerung bei der Entscheidung von Umweltfragen mitwirkt und in der Gemeinde informiert wird, wenn Umweltbelastungen durch technische oder wirtschaftliche Einrichtungen entstehen. Wir treten dafür ein, dass das Verursacherprinzip Anwendung findet.

7. Gemeindeentwicklung und Wohnungsbau

Die Gemeinde soll den für öffentliche Zwecke benötigten Grund und Boden erhalten. Im übrigen lehnen wir die Kommunalisierung von Grund und Boden ab. Die Gemeindeentwicklung darf nicht nur auf Ortserweiterungen gerichtet sein, sondern auch auf eine sinnvolle Erhaltung und Sanierung des vorhandenen Bestandes.

8. Mensch und Kommunalpolitik

Kommunalpolitik, ganz gleich in welchem Bereich, hat den Menschen als Mittel- und Ausgangspunkt zu berücksichtigen. Sie ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel, das Zusammenleben aller sinnvoll zu sichern und auszubauen.

 
Flintbek, Dezember 1996