Der demografische Wandel wird auch in Flintbek in hohem Maße unseren öffentlichen Haushalt beeinflussen. Den zukünftigen Ausgabenrisiken infolge steigender Soziallasten und den sinkenden Einnahmen infolge rückläufiger Einwohnerzahlen kann Flintbek nur durch strikte vom Schuldenabbau geleitete Haushaltspolitik begegnen. Im Interesse der Generationengerechtigkeit muss darauf geachtet werden, dass zukünftige Generationen nicht mit Einrichtungen, Verwaltungen und Infrastrukturen belastet werden, deren Finanzierbarkeit erkennbar nicht gewährleistet werden kann.
Die Haushaltslage ist nicht allein durch Steuer- und Abgabenerhöhungen – wie oftmals von den anderen Fraktionen gefordert – sondern bspw. auch durch die Ausweisung neuer Baugebiete und eine erfolgreichere Vermarktung der Gewerbeflächen zu verbessern. Das Steueraufkommen in unserem Haushalt ist schließlich auch an das wirtschaftliche Wachstum in unserer Gemeinde gebunden.
Unabhängig davon sind wir weiterhin davon überzeugt, dass eine an wirtschaftlichen Kriterien ausgerichtete Zusammenlegung von Verwaltungseinheiten (z.B. mit dem Amt Molfsee) einen wesentlichen Beitrag für eine effizientere Verwaltungsstruktur leisten könnte. Letztlich tragen auch eingesparte Verwaltungsaufwendungen zur Verbesserung der Haushaltslage bei.
Um auch in Zukunft die erforderlichen öffentlichen Pflichtleistungen (z.B. Abwasserentsorgung, Straßenunterhalt, Unterhalt öffentlicher Liegenschaften) sicherstellen zu können, gilt es noch stärker die Einflüsse auf die Einnahmen- und Ausgabenseite zu verfolgen und die notwendigen Schlußfolgerungen daraus zu ziehen. Hierzu vertritt die UWF u.a. folgende Ansichten:
- Zu einer strikten Haushaltskonsolidierung gibt es keine Alternative.
- Alle öffentlichen Leistungen werden grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt. Die Gemeinde Flintbek muss sich auf ihre Kern- und Pflichtaufgaben konzentrieren. Maßstab ist die finanzielle Handlungsfähigkeit Flintbeks.
- Dem erheblichen Rückgang der Geburtenzahlen muss durch z.B. Konzentration/Zusammenlegung, interkommunale Zusammenarbeit im Bereich öffentlicher Leistungen Rechnung getragen werden.
- Gebühren, die für öffentliche Leistungen erhoben werden, müssen rechtzeitig angepasst werden, um eine Kostendeckung für die Allgemeinheit sicherzustellen.
- Freiwillige Leistungen stehen grundsätzlich unter Finanzierungsvorbehalt. Eine Finanzierung „auf Pump“ zulasten der nachfolgenden Generation darf es zukünftig nicht mehr geben.
- Die Tragfähigkeit öffentlicher Infrastrukturen, insbesondere im Bereich der freiwilligen Leistungen (Bücherei, Volkshochschule, Sportstätten) ist durch interkommunale Zusammenarbeit zu verbessern.
- Die Größe der Verwaltung muss begrenzt und nach Möglichkeit reduziert werden, um auch künftig bezahlbar zu bleiben. Alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Erhöhung der Effizienz der Verwaltung sind auszuschöpfen.