Wie funktioniert die kommunale Selbstverwaltung?

Viele Angelegenheiten, die uns als Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde betreffen, sind durch die entsprechenden Gesetze so eng geregelt, dass weder wir noch die freundlichen Menschen im Rathaus die Abläufe ändern können. Wir müssen uns anmelden, wenn wir eine neue Wohnung beziehen, wir müssen zum Standesbeamten, wenn wir heiraten wollen, wir müssen, ob wir wollen oder nicht, einen Personalausweis  haben usw. usw. Der Bürgermeister  und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen per Gesetz, Verordnung und Erlass gesagt, was sie in diesen Bereichen zu tun haben, ihre Arbeit wird von den Aufsichtsbehörden überwacht. Man nennt das  „Weisungsangelegenheiten“. 

Über viele Dinge kann die Gemeinde aber selbst entscheiden. Nehmen wir z.B. das Haus der Jugend. Wenn die Gemeinde sich anders entschieden und gesagt hätte: „Wir wollen kein Haus der Jugend.“ Niemand hätte sie zwingen können eines zu bauen, der Landrat nicht, der Innenminister nicht und auch der Ministerpräsident nicht. Weitere „Selbstverwaltungsangelegenheiten“ sind z.B. die Planung, wo künftig Baugebiete entstehen, die Höhe der Zuschüsse für den Sportverein, die Ausstattung der Schulen, der Rad- und Wanderwegebau, die Planung einer weiteren Sporthalle, die Verkehrsplanung innerhalb des Ortes, die Höhe der Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer, der Bau eines Kindergartens, die Kindergartengebühren,  usw. usw. Es wäre nicht schwer, an dieser Stelle 50 weitere Positionen aufzuführen. Man kann sagen, dass über alle wesentlichen Dinge, die eine Gemeinde betreffen, die  Gemeindevertretung entscheidet. 

Die Aufgaben der Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung hat in der Regel 19 Mitglieder. Die Anzahl richtet sich danach, wie viele Menschen in Flintbek wohnen. Der Vorsitzende ist der Bürgervorsteher, der von der Gemeindevertretung gewählt wird. Sein Amt ist vergleichbar mit dem des Landtags- oder Bundestagspräsidenten. Wenn die Gemeindevertretung also unser „Ortsparlament“ ist, wer sagt ihr, worüber zu beschließen ist? Entweder regt der Bürgermeister eine Beschlussfassung an (wenn z.B. auf dem Bauhof ein Bagger defekt ist und ein neuer gekauft werden muss) oder die Vertretung gibt selbst den Startschuss für neue Projekte (z.B. für das Baugebiet „Karstadt“). Damit nicht  über die Vorfragen und den „Kleinkram“ immer alle 19 Mitglieder abstimmen müssen, haben sie mehrere Ausschüsse gebildet, in denen nur einige von ihnen sitzen. Ergänzend holen sich die Ausschüsse noch „Spezialisten“ hinzu, so genannte „bürgerliche Mitglieder“. Z. Zt. arbeiten in den Ausschüssen 20 bürgerliche Mitglieder. Hat die Gemeindevertretung einen Beschluss gefasst, wird dieser vom Bürgermeister und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgeführt. Die Vertretung überwacht, ob die Verwaltung dies so macht, wie beschlossen wurde. Die Arbeit der Gemeindevertretung wird wiederum von der Kommunalaufsicht beim Kreis überwacht, aber nur bezüglich der Frage, ob ihre Entscheidungen gegen geltendes Recht verstoßen. Die Vertretung darf z.B. nicht auf Dauer mehr Geld ausgeben, als die Gemeinde einnimmt.

Die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeindevertreter: 

Da Entscheidungen der Gemeindevertretung stets mit Stimmenmehrheit getroffen werden müssen, kommt ein Beschluss normalerweise nur zu Stande wenn mindestens 10 Mitglieder der gleichen Meinung sind. Fehlen einige Vertreter,  reichen natürlich weniger Stimmen. Hieraus wird klar, welche Möglichkeiten die einzelnen Gemeindevertreter haben: Jeder von ihnen kann eine Idee vortragen und darüber abstimmen lassen. War die Idee so gut, dass er mehr als die Hälfte seiner Kollegen überzeugen konnte, wird es so gemacht. Gefallen einem Gemeindevertreter die Vorschläge der anderen nicht, so sagt er oder sie einfach „Nein“! Niemand kann ihn oder sie zwingen „Ja“ zu sagen. Wird der Beschluss trotzdem gefasst, muss er (sie) sich jedenfalls nicht für die Konsequenzen mitverantwortlich fühlen. Man sollte einen Gemeindevertreter also nicht fragen: „Warum habt Ihr das so entschieden?“, sondern: „Wie hast Du in dieser Angelegenheit abgestimmt und warum?“

Bei der UWF gibt es keinen Fraktionszwang! UWF-Mitglieder entscheiden nicht nach Parteiprogramm, sondern orientieren sich an der Sache selbst. Wir fühlen uns ausschließlich dem Wohl der Gemeinde verpflichtet.