Die UWF gibt es seit 1961 und gehört damit zu den ältesten Wählervereinigungen in Schleswig-Holstein. Wir machen Kommunalpolitik, die unabhängig von landes- und bundespolitischen Machtspielchen ist. Bei uns geht es allein und ausschließlich um die Sache vor Ort. Wir streiten für ein einziges gemeinsames Ziel: Flintbeker Probleme zu lösen. Unsere Kandidaten handeln frei von Fraktionszwängen und vorformulierten Leitlinien einer Parteizentrale.
Wir haben in den letzten fünf Jahren gute und erfolgreiche Kommunalpolitik für Flintbek gemacht. Für die kommende Wahlperiode werben wir erneut um Ihre Unterstützung.
Wenn auch Sie davon überzeugt sind, dass
wir die Kommunalpolitik nicht den großen Parteien überlassen sollten,
die demokratische Mitwirkung Aller verstärkt werden muss und
mehr Bürgernähe, Sachlichkeit und Transparenz in die Politik gehört,
dann geben Sie uns Ihre Stimmen.
Schule erhalten und weiterentwickeln
Die Flintbeker Schule liegt in landschaftlich einmaliger Lage. Umgeben vom Eiderwald, ist sie gleichzeitig über verschiedene Verkehrswege gut erreichbar. Der Standort hat sich über viele Generationen von Flintbeker Schülerinnen und Schülern bewährt.
Schülerzahlen verändern sich und auch Lehrpläne entwickeln sich ständig
weiter. Jede Schule, auch unsere, muss sich deshalb an die wechselnden
Anforderungen anpassen. Die UWF setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass
die Schule am Eiderwald fortlaufend modernisiert wird. In den letzten acht
Jahren sind über zwei Millionen Euro in die Schule investiert worden. Zuletzt
wurde unter Mitwirkung der Schülerschaft der Schulhof noch attraktiver
gestaltet. Allein diese Maßnahme hat über 300.000 Euro gekostet; aus unserer
Sicht gut angelegtes Geld. Auch deshalb hat unsere Schule überregional einen
guten Ruf. In den kommenden Jahren sind weitere Investitionen notwendig. Es
müssen u.a. weitere Fachklassen gebaut werden.
Leider gibt es auch Kommunalpolitiker, die den Schulstandort schlecht reden und der Zukunft unserer Schule keine Chance geben wollen. Diese Kommunalpolitiker wollen den derzeitigen Standort komplett aufgeben und z.B. neben der Tankstelle im Gewerbegebiet oder außerhalb von Flintbek gemeinsam mit der Stadt Kiel eine neue Schule bauen. Wer so argumentiert, schadet dem guten Ruf unserer Schule.
Wir wollen den Schulstandort erhalten. Wir wollen unsere Schule am Eiderwald bedarfsgerecht weiterentwickeln. Und wir wollen alles dazu tun, dass unsere Kinder auch zukünftig hier gerne zur Schule gehen.
Für Augenmaß in der Ortsentwicklung
Flintbek soll nach den Vorgaben der Landesplanung weiter wachsen. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten. Im Innenbereich gibt es noch
Einzelgrundstücke. Eine innerörtliche Baulandpotenzial-Analyse hat 78 Bauplätze
ausgewiesen. Jedoch ist nicht jeder bereit, sein großes Grundstück mit einem neuen Nachbarn zu teilen. Bisher sind von 78 möglichen Bauplätzen drei verkauft worden. Daher wurden in einem zweiten Schritt mögliche Bereiche an den Ortsrändern ausgewählt. Diese Planung ist nur mit Zustimmung der Landesplanung umsetzbar. Die Landesplanung ist bei der Staatskanzlei angesiedelt und hat mit dem Raumordnungsgesetz (ROG) ein absolut scharfes Schwert, um in die kommunale Planung einzugreifen. Entgegen vieler Überlegungen der Ortspolitik hat die Landesplanung eine starke östliche Ortsentwicklung vorgeschlagen. Diese Planung am grünen Tisch missachtet einen Grundsatz der Ortsentwicklungspolitik in Flintbek:
„Eine weitere Baulandausweisung soll den innerörtlichen Verkehr nicht weiter erhöhen.“ Die Vorgaben der Landesplanung ignorieren unsere Ortsentwicklungspolitik. Baugebiete am östlichen Ortsrand werden die Verkehrsprobleme in Flintbek verschärfen.
Uns ist wichtig, dass der dörfliche Charakter Flintbeks nicht verloren geht. Wir wollen, dass bei der weiteren Ortsentwicklung folgende Aspekte berücksichtigt werden:
– Neubauten sollten seniorengerecht und möglichst barrierefrei sein.
– Umweltschutzaspekte müssen beachtet werden.
– Vorhandene Naherholungsmöglichkeiten wollen wir erhalten.
– Wo möglich, wollen wir durch Kreisverkehre für mehr Sicherheit sorgen.
Wir fragen uns, warum gemeindeeigene Grundstücke nicht vermarktet werden?
Wer erinnert sich an dieses schöne Gebäude
7000m² Gemeindeeigentum 1972 abgebrochen und nun ?

Hier kann bezahlbarer Wohnraum entstehen, es besteht sogar ein B-Plan. Leider lehnen es alle anderen Parteien ab. Es ist rechtlich nicht ganz einfach, aber machbar.
Seniorenfreundliches Flintbek
Flintbek soll ein lebens- und liebenswerter Ort auch für ältere Menschen bleiben. Die UWF wird zukünftig den demografischen Wandel in unserer Gemeinde noch stärker im Fokus haben.
Wir setzten uns dafür ein, dass
die Rad- und Fußwege weiter ausgebaut werden,
der ÖPNV für ältere Menschen attraktiver wird,
ausreichend seniorengerechter Wohnraum zur Verfügung steht,
die Einkaufsmöglichkeiten erreichbar bleiben und
die medizinische und pflegerische Versorgung vor Ort gewährleistet ist.
Wir werden die Arbeit des
Seniorenbeirats bei der Umsetzung dieser Ziele auch weiterhin unterstützen.
Mobilität für alle sichern und ausbauen
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll Mobilität für Jung und Alt bieten. Dafür muss er barrierefrei, zuverlässig und kostengünstig sein. Nur ein attraktiver ÖPNV wird die Menschen motivieren, vom Pkw auf Bus und Bahn umzusteigen. Leider aber gehören Verspätungen, verpasste Anschlüsse sowie verschmutzte bzw. beschädigte Wartebereiche in Flintbek zum Alltag. Das muss sich ändern.
Die UWF fordert von den Verkehrsbetrieben
eine zuverlässige Anbindung des Ortsbusses an den Stadtbus (Linie 501),
zuverlässige Anschlüsse der DB-Züge an die Busse,
bedarfsgerechte Tarifgestaltungen (z.B. Kurzstreckentickets im Ortsverkehr)
die Möglichkeit, Mehrfahrtentickets auch in den KVG-Bussen kaufen zu können sowie
die Verbesserung der Aufenthaltsqualität an Wartehäuschen und im
Bahnhofsbereich.
Jugendarbeit und Sport
Die Jugendförderung in den Vereinen und Verbänden liegt uns ganz besonders am Herzen. Wir wollen uns weiterhin dafür einsetzen, dass auch in Zeiten „knapper Kassen“ das eine oder andere Projekt gefördert werden kann.
In der nächsten Wahlperiode wollen wir uns dafür einsetzen,
dass das Bürger- und Sportzentrum unter Berücksichtigung aller Belange schnellstmöglich wieder aufgebaut wird,
dass die Spartenvielfalt des Flintbeker Breitensports erhalten bleibt und für
Sportinteressierte attraktive Angebote zu regelmäßigen sportlichen Aktivitäten einladen,
dass das hohe ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit aller Flintbeker
Vereine und Organisationen angemessen hervorgehoben wird,
dass ein Jugendbeirat in Flintbek wieder stärker angehört wird,
dass offene Freizeit- und Bildungsangebote für Kinder
und Jugendliche zwischen den ehrenamtlich Beteiligten, den Schulen und den
anderen Einrichtungen des nahen Umlandes durch abgestimmte Aktivitäten
attraktiver werden.
Windkraftanlagen in Ortsnähe zu Flintbek?
Die UWF lehnt die Ausweisung eines Windenergiegebietes auf Flintbeker Gebiet ab!
Die UWF fordert außerdem größere und gleiche Mindestabstände für alle
Menschen!
Es ist weiterhin offen, was aus dem geplanten sogenannten Windvorranggebiet vor den Toren Flintbeks wird, auf dem mehrere bis zu 200 m hohe Windkraftanlagen entstehen sollen. Die städtebauliche Beeinträchtigung wäre gravierend. Akustische Auswirkungen würden zu einer deutlichen Verschlechterung der Wohnqualität führen.
Die UWF wird weiterhin geschlossen mit fachlicher Unterstützung gegen die
Planungen votieren.
Es liegt auf der Hand, dass eine Ortserweiterung von Flintbek nach Osten und Südosten nicht mehr machbar wäre. Hiervon wäre der Ort in der Zukunft vielschichtig nachteilig betroffen. An dieser Stelle muss für Jahrzehnte voraus gedacht werden. Die Entwicklung Flintbeks wäre für nächste Generationen unnötig begrenzt.
Die Jamaika-Koalition (Grüne/CDU/FDP) hat sich bislang auf einen Konsens geeinigt, welcher u.a. bezüglich der landesweiten Mindestabstände zur Wohnbebauung nicht zufriedenstellend sein kann. Aus Sicht der UWF wurden Wahlversprechen der CDU und FDP gebrochen, welche zu den Landtagswahlen deutlich größere Abstände und einen maßvolleren, intelligenteren Ausbau forderten und damit geworben haben.
Dem rein politisch definierten Ausbauziel der Grünen zur Windkraft werden alle anderen Werte, auch erstaunlicherweise Naturschutzziele, untergeordnet. Hierbei werden auch Menschen, welche außerhalb einer geschlossenen Ortschaft leben, zu Menschen zweiter Klasse bezüglich der zu tolerierenden Einflüsse erklärt. Alternativen wie offshore Anlagen finden bislang in unerklärlicher Weise keine Berücksichtigung.
Die UWF bekennt sich eindeutig zum Klimaschutz. Deutlich erkennbar ist jedoch, dass die Wechselwirkungen, angesichts der gewaltigen erforderlichen Energiemengen, enorm sind. Die Kollateralschäden sind auch hier sehr hoch. Es bedarf dringend eines eher „organisch“ wachsenden Strukturwandels. Dies erfordert mehr Zeit und darf nicht dogmatisch durchgeprügelt werden.
„Die Kuh ist noch nicht
vom Eis“. Die UWF ist nicht der
Landespolitik verpflichtet, sondern dem Wohle
der Flintbeker Bürger.
Pressespiegel

Ein kleiner Blick in die Gemeindeordnung
Worüber die Gemeindevertretung zu entscheiden hat und warum wir verantwortungsvolle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter brauchen
Am 06. Mai 2018 steht sowohl die Wahl der Gemeindevertretung als auch die des Bürgermeisters vor der Tür. Da stellt sich vielen die Frage: Wodurch unterscheiden sich die Aufgaben des Bürgermeisters von denen der Gemeindevertretung und warum müssen wir zweimal wählen?
Das Ganze ist in einem Gesetz geregelt, das den Namen „Gemeindeordnung“ trägt. Danach leitet der Bürgermeister die Verwaltung zwar in eigener Zuständigkeit aber
nach „den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel“. Er ist also für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, für die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung verantwortlich und ist Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung. Zu seinen Aufgaben gehört es aber insbesondere auch, die Beschlüsse der Gemeindevertretung und deren Ausschüsse vorzubereiten und auszuführen und dem Hauptausschuss der Vertretung darüber regelmäßig zu berichten.
Man sieht: Die Gemeindevertretung „steht über dem Bürgermeister“. Und worüber hat sie zu entscheiden? Auch das ist in der Gemeindeordnung festgelegt. Das Gesetz enthält einen Katalog von unterschiedlichen Angelegenheiten, über die nur die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zu befinden haben. Da gibt es eher formale Dinge wie z.B. Fragen der Gebietsänderungen, Verleihung von Ehrenbürgerschaften, Änderung des Gemeindenamens, Fragen des Gemeindewappens und der Flagge und dergleichen.
Die beiden wichtigsten Aufgaben kommen im Text der Gemeindeordnung etwas schlicht daher. Sie besagt dazu: Die Gemeindevertretung erlässt und ändert die Satzungen und hebt sie auf und sie trifft alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung. Die praktischen Auswirkungen dieser „Gewaltenteilung“ lassen sich an einigen Beispielen deutlich machen.
Gemeindehaushalt
Der Bürgermeister kann nur das Geld ausgeben, das die
Gemeindevertretung ihm zur Verfügung gestellt hat. Er macht zwar einen
Vorschlag für den Haushaltsplan, die Gemeindevertretung beschließt jedoch
abschließend die Höhe der einzelnen Positionen. Das Ergebnis der
Haushaltsberatungen in der Vertretung fließt in die Haushaltssatzung ein und
ist somit „Gemeindegesetz“.
Bauleitplanung
In Flintbek kann grundsätzlich nur dort gebaut werden, wo die Gemeindevertretung es will. Voraussetzung für die Genehmigung von Baumaßnahmen sind nämlich der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne oder Einzelentscheidungen der Vertretung (Ausnahmen gelten für sogenannte privilegierte Bauvorhaben). Diese Bauleitpläne sind ebenfalls Satzungen und werden von der Gemeindevertretung (nicht vom Bürgermeister, der macht nur die Planung) beschlossen. Die eigentliche Arbeit wird im Bauausschuss geleistet.
Höhe der Grund- und Gewerbesteuer
Das Finanzamt Kiel setzt zwar die Grund- und Gewerbesteuermessbeträge fest, wie viel
Steuern die Grundeigentümer und Gewerbetreibenden aber letztendlich zu zahlen haben, ergibt sich aus der Multiplikation mit den Hebesätzen, die die Gemeindevertretung festlegt. Sie ist also insoweit ein gemeindliches Finanzamt.
Höhe der kommunalen Abgaben
Die Gemeinde erhebt Gebühren und Steuern für viele Dienstleistungen und Nutzungsrechte, die sie einzelnen Bürgerinnen und Bürgern zukommen lässt. Einige sind bezüglich ihrer Höhe durch Kreis- oder Landesrecht festgelegt. Über viele Abgaben hat jedoch die Gemeindevertretung zu entscheiden. Das gilt z.B. für die Abwassergebühr, die Hundesteuer usw. Für jede dieser Gemeindeabgaben hat sie eine Satzung zu beschließen (wie der Bundestag bei unseren Steuergesetzen).
Kontrollrechte
Weil der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung zu arbeiten haben, billigt die Gemeindeordnung der Gemeindevertretung auch umfassende Kontrollrechte zu. Faktisch wirken sich diese Rechte wie Pflichten aus (wer kontrollieren darf, muss es auch tun). Die Mitglieder der Gemeindevertretung können sich daher jederzeit vom Bürgermeister über den Stand einzelner Angelegenheiten unterrichten lassen. Sie können sogar Akteneinsicht verlangen. Begrenzt wird dieses Recht nur für gesetzlich geregelte Vertraulichkeitsfälle (z.B. Datenschutz, Personalangelegenheiten, medizinische Daten und dergleichen).
Eine der wichtigsten Kontrollmaßnahmen ist die Rechnungsprüfung. Weil
der Haushaltsplan „Gesetzescharakter“ hat, muss geprüft werden, ob er auch
tatsächlich eingehalten worden ist. Bei der komplizierten kommunalen Buchführung
ist das keine leichte Aufgabe für die Mitglieder des
Rechnungsprüfungs-Ausschusses.
Rechte und Pflichten der einzelnen Gemeindevertreterinnen und
Gemeindevertreter
Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter können in ihrer Tätigkeit nach ihrer freien Überzeugung handeln. Die Gemeindeordnung kennt also keinen Fraktionszwang. Andererseits haben sie sich stets vom „öffentlichen Wohl“ leiten zu lassen. Bei Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, dürfen Mitglieder der Gemeindevertretung nicht mit abstimmen. Sie unterliegen außerdem in Bezug auf Angelegenheiten, die nicht in öffentlichen Sitzungen behandelt werden, einer strengen Verschwiegenheitspflicht.
Als Fazit lässt sich also feststellen, dass das Amt als Gemeindevertreterin oder als Gemeindevertreter aufgrund der Regelungen in der Gemeindeordnung hohe Anforderungen an die Betroffenen stellt und die Qualität ihrer Arbeit für das Wohl unserer Gemeinde von großer Bedeutung ist.
Die Auswahl der Gemeindevertreterinnen und
Gemeindevertreter bestimmen alleine Sie als Wähler!
Deshalb: Am 06. Mai 2018 zur Kommunalwahl gehen und
UWF
wählen!!!
Für die Qualität der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sorgen Sie als
Wählerin und Wähler!
Deshalb: Am 06. Mai 2018 zur Kommunalwahl gehen und UWF wählen!!!
Wählen ist gut! UWF wählen ist besser!
Sicherlich konnten wir Sie überzeugen, dass wir Ihre Interessen gut vertreten.
Entscheiden Sie sich daher mit Ihrer Stimmenabgabe für uns!
Gehen Sie am 06. Mai 2018 zur Wahl und schaffen Sie neue und starke Mehrheiten mit der UWF!
Geben Sie uns Ihre beiden Stimmen, damit Sie alle Ihre Chancen für Flintbek nutzen können!
Sie entscheiden, wie Ihre Zukunft und die Zukunft Ihrer Kinder in Flintbek aussieht!
Gemeinden sind der Ort, wo Politik am schnellsten und direktesten erfahrbar wird und wo die Bürgerinnen und Bürger durch ihr Engagement besonders rasch Greifbares erreichen können.
Die UWF hat die besten, rundesten und kostengünstigen Ideen, um Flintbeker
Probleme zu lösen.
Bringen Sie sich persönlich mit Ihren guten Ideen für Ihre Lebensqualität in Flintbek ein. Werden Sie Mitglied in der UWF!
UWF die einzige und echte Alternative zur Parteienpolitik in Flintbek seit über
50 Jahren.
Stefan Hansen Helmut Groß
Vorsitzender Fraktionsvorsitzender
V.i.S.d.P.: Stefan Hansen, Amselring 22, 24220 Flintbek
Herausgeber: Unabhängige Wählergemeinschaft Flintbek